Anerkennung von Studienleistungen
Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?
Nach welchen Kriterien sollte ich meine Kurse aussuchen, damit sie anerkannt werden können?
Wie erfolgt die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen?
Wie funktioniert die Anerkennung von Studienleistungen, wenn ich aus dem Ausland zurück bin?
Wie erhalte ich nach dem Auslandsaufenthalt mein Transcript of Records?
Wie viele Leistungsnachweise kann/ muss ich im Ausland erbringen?
Wie lege ich Prüfungen im Ausland ab?
Was ist ECTS?
Werden meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt?
Der Erasmus-Aufenthalt ist ein Teil Ihres Studiums an der Heimathochschule. Im Vorfeld des Aufenthalts schließen Sie daher ein Learning Agreement mit Heimat- und Gastuniversität ab. Dort wird festgelegt, welche Leistungen Sie im Ausland erbringen werden und verbindlich vereinbart, in welcher Form sie an Ihrer Heimatuniversität anerkannt werden. Von Universität zu Universität unterschiedlich werden Nachverhandlungen des Learning Agreements nach oder während des Aufenthaltes gehandhabt. Ebenso unterschiedlich wird es mit der Umrechnung der Noten gehalten. Hier empfiehlt es sich zum einen auf Nummer sicher zu gehen und zum anderen ein weiteres mal den Erasmus-Koordinator und das International Office zu konsultieren.
Nach welchen Kriterien sollte ich meine Kurse aussuchen, damit sie anerkannt werden können?
Folgende Aspekte können bei der Auswahl Ihrer Kurse eine Rolle spielen:
- Inhaltlicher Vergleich
Zunächst sollten Sie schauen, welche Kurse Sie interessieren und mit welchen Kursen Sie welchen äquivalenten Schein erwerben wollen. Außerdem sollte die Summe der 20 ECTS-Punkte pro Semester betragen. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Veranstaltung angerechnet werden kann, schicken Sie bitte eine Mail mit der Liste der geplanten Veranstaltungen zur Absprache noch einmal an ihren Erasmus-Koordinator.
- Erreichen des Lernziels (Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen)
Äquivalent sind Kurse dann, wenn Sie die Studienleistungen erbringen, die Sie auch in Deutschland erbringen müssten: Vorlesung (Teilnahme), Übung (Teilnahme und Klausur) bzw. (Pro-)Seminar (Teilnahme, Referat, Hausarbeit) o.ä. Klausuren, Referate, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen gelten als gleichwertige Leistungsnachweise.
- Studienniveau und Gleichwertigkeit von "Workload"
Sollte eine Veranstaltung insgesamt mindestens doppelt so viele Stunden aufweisen wie eine äquivalente deutsche Lehrveranstaltung, können Sie sich unter Umständen bis zu zwei Kurse dafür anrechnen lassen.
Beachten Sie auch die anderen Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen, treten Sie in den persönlichen Kontakt mit Ihren Düsseldorfer Dozenten und vergessen Sie nicht, das Learning Agreement auszufüllen.
Wie erfolgt die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen?
Prinzipiell ist es möglich, sich jede Prüfungsleistung, die entweder aus dem kunsthistorischen Bereich oder aus einem hier zugelassenen Nebenfach ist, anerkennen zu lassen, wenn sie
- das entsprechende Niveau des Studienganges aufweist
- in Inhalt und Umfang einer Veranstaltung an der Heimatuniversität entspricht oder
- als studienergänzend im Wahlpflichtbereich eingebracht werden kann.
Für den Notentransfer gibt es in der Regel einen standardisierten Länderschlüssel, der im International Office erfragt werden kann.
Wie funktioniert die Anerkennung von Studienleistungen, wenn ich aus dem Ausland zurück bin?
Die Anerkennung von Studienleistungen regeln Sie zunächst in Absprache mit Ihrem Erasmus-Koordinator in Düsseldorf. Die Dokumente zur Anerkennung reichen Sie dort ein.
- Inhaltliche Hinweise
Häufig sind die Veranstaltungen im Ausland den deutschen Vorlesungen ähnlich, allerdings mit Klausur am Ende. Die Scheine, die Sie bei solchen Kursen erwerben, sind in der Regel als Vorlesungsscheine problemlos anrechenbar, können aber bei entsprechendem Leistungsnachweis auch als Übungen bzw. Seminare anerkannt werden. Achten Sie darauf, dass Sie - falls Sie eine Veranstaltung nur als Vorlesung mit Teilnahmeschein haben möchten, vor Ort also die Klausur nicht mitschreiben können oder wollen - die Lehrperson vor Ort vorher darüber informieren, da reine Teilnahmescheine in der Regel nicht automatisch ausgestellt werden.
Sollten Sie Proseminar- oder Seminarscheine erwerben wollen, sollten Sie vor Ort in der Sprechstunde abklären, ob Ihnen die Lehrperson die Möglichkeit gibt, eine äquivalente Leistung (Referat und Hausarbeit) zu erbringen. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt zu der Lehrperson in Düsseldorf auf, die normalerweise diese Veranstaltung unterrichten würde und sprechen Sie mit ihr eine Lösung ab.
- Organisatorische Hinweise
Alle Informationen und Formulare für den organisatorischen Ablauf am Institut für Kunstgeschichte finden Sie auf der Erasmus-Webseite unter dem Menüpunkt Anerkennung von Studienleistungen.
Wenn Sie im Ausland auch andere Fächer studiert haben und diese Leistungen angerechnet sehen möchten, kontaktieren Sie bitte den Zuständigen im entsprechenden (Neben-)Fachbereich.
Wie erhalte ich nach dem Auslandsaufenthalt mein Transcript of Records?
Einige Gasthochschulen händigen die Transcripts direkt vor Ort noch an die Studierenden aus und senden sie Ihnen an die Heimatadresse nach. In vielen Fällen jedoch wird das Transcript an die Heimathochschule geschickt - entweder an das International Office oder an das Erasmus-Büro im Fachbereich. In diesem Fall werden Sie umgehend automatisch per E-Mail darüber informiert, dass Sie Ihre Unterlagen abholen können.
Wie viele Leistungsnachweise kann/ muss ich im Ausland erbringen?
Dies ist stark von Einzelfall abhängig und hängt von deiner Studienordnung, Ihrer Studienplanung sowie deren Inhalten ab. Hier ist es sinnvoll, im Vorfeld einen Studienberater an Ihrer Heimatuniversität zu kontaktieren. Formal kann im Learning Agreement recht präzise geregelt werden, welche Leistungsnachweise erbracht werden und in welcher Form sie in dein Studium an deiner Heimathochschule eingeordnet werden.
Wie lege ich Prüfungen im Ausland ab?
Das Ablegen von Prüfungen während Ihres Auslandsaufenthaltes folgt den Regeln Ihrer Gastuniversität. Das heißt, dass wenn Hausarbeiten vor Ort üblich sind, diese auch von den Erasmusstudenten zum Leistungsnachweis verlangt werden. Sollte es sich um mündliche Prüfungen handeln, dann gelten auch für Sie mündliche Prüfungen. Im Normalfall ist es danach nicht notwendig, die Prüfung ein zweites Mal an Ihrer Heimatuniversität abzulegen. Trotzdem kann es in der Praxis zu Problemen kommen, z.b. wenn in Deutschland eine 30-seitige Hausarbeit zum Scheinerwerb notwendig ist und an deiner Gastuniversität nur ein zweiseitiger Essay. Daher ist es auch hier sinnvoll, dies entsprechend im Learning Agreement festzuhalten. Das Learning Agreement dient als Argumentationsgrundlage bei Auseinandersetzungen über die korrekte Anerkennung.
Was ist ECTS?
Um die wechselseitige Anerkennung von Studienleistungen zu vereinfachen, nimmt die Mehrzahl der europäischen Universitäten am European Credit Transfer System (ECTS) teil. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Skala zur Bewertung und Anrechnung von Studienleistungen. Dabei werden für bestimmte Arbeitseinheiten Punkte vergeben, die dann in die entsprechenden lokalen Leistungsnachweise umgerechnet werden. Ein Hauptseminarschein kann daher z.B. 8 an einer anderen Universität erbrachten Credit Points ensprechen. Die Benotung erfolgt relativ zu den anderen Kursteilnehmern.
