INSTITUT FÜR KUNSTGESCHICHTE

Welche Vorteile bietet mir die Förderung durch das Erasmus-Programm?

Zunächst einmal sind die finanziellen Vorteile zu nennen. Jeder Erasmus-Student bekommt die Studiengebühren im Ausland erlassen und erhält zudem ein monatliches Stipendium über 150€.

Ein weiterer und nicht zu unterschätzender Vorteil ist die Betreuung innerhalb des Erasmus-Programmes durch den Erasmus-Koordinator an der Heimat- und Partneruniversität. Hier erhält der Student vielfältige Unterstützung, Beratung und Informationen, die den eigenen planerischen Aufwand - verglichen mit einer privaten Bewerbung an einer Auslandsuniversität - auf ein Minimum reduzieren. So entfallen z. B. ein offizieller Sprach- und Aufnahmetest und der Bewerbungsaufwand ist nur sehr gering. Oftmals bekommt man von der Partneruniversität auch Hilfestellungen bei der Unterbringung im Gastland.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Betreuung durch den Erasmus-Koordinator der Partneruniversität. Der Erasmus-Student erhält ein umfassendes Einführungs-Programm, das ihm alle wichtigen Abläufe und Institutionen der Universität sowie das Studiensystem vorstellt und erhält einen persönlichen Ansprechpartner, an den er sich bei Problemen wenden kann. Außerdem dienen diese Einführungsveranstaltungen auch dem Kennenlernen anderer Erasmus-Studenten. Auch nach der Einführungswoche organisieren die Erasmus-Koordinatoren in der Regel eine Reihe von Freizeitaktivitäten für die Erasmus-Studenten.

Das Erasmus-Programm bietet zusätzlich eine fachliche Betreuung und eine erleichterte Anerkennung der Auslandsstudienleistungen in Absprache mit dem heimischen Fachbereich.

Wer darf am Erasmus-Programm teilnehmen?

Zur Teilnahme am Erasmus-Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bewerbungsberechtigt sind ausschließlich Studentinnen und Studenten, die für die genannten Studiengänge an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf als ordentliche Studierende eingeschrieben sind. [Förderungsberechtigt sind auch Staatsangehörige eines EU/oder EFTA-Mitgliedstaates oder sog. Bildungsinländer/innen sowie anerkannte Asylberechtigte oder Staatenlose.]Gute Leistungen im bisherigen Studienverlauf
  • Der Aufenthalt im Ausland muss mindestens 3 Monate und darf maximal 12 Monate dauern.
  • Eine Bewerbung über unser Fach ist nur für Studierende ab dem 3. Fachsemester möglich. Wir empfehlen, dass Sie zum Zeitpunkt des Beginns des Auslandsaufenthaltes die Aufbauphase/ Einführungsphase erfolgreich abgeschlossen haben
  • Noch keine vorherige Teilnahme am ERASMUS-Programm für Studienaufenthalte
  • Motivation, Leistungsbereitschaft und kulturelle Aufgeschlossenheit

Erste Anlaufstelle bei der Planung eines Erasmus-Aufenthalts ist das International Office Ihrer Universität und der Erasmus-Koordinator Ihres Instituts. Dort informiert man Sie über die Austauschabkommen, die Ihre Universität mit Universitäten im Ausland abgeschlossen hat. Diese sind Voraussetzung, um einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms zu absolvieren.

Jedem Partnerschaftsabkommen wird eine bestimmte Anzahl an Austauschplätzen bzw. Erasmus-Stipendien zugeteilt. Zur Vergabe der Plätze organisiert die Universität Düsseldorf ein internes Auswahlverfahren.

Wie lange kann ein Erasmus-Aufenthalt dauern?

Im Rahmen des Erasmus-Programms können Auslandsaufenthalte zwischen 3 und 12 Monaten gefördert werden. Die Laufzeit Ihres Stipendiums ist dabei vorgegeben und hängt von den Rahmenbedingungen an Ihrer Heimat-Universität ab. Die Dauer deines Aufenthaltes hängt von Ihnen, Ihrer Studienordnung, Ihrer Heimatuniversität, der Gastuniversität etc. ab und ist meist Verhandlungssache. Der Zeitraum Ihres Aufenthaltes orientiert sich in der Regel am akademischen Kalender der Gastuniversität. Diese variieren meist vom deutschen akademischen Kalender und sind häufig auch von Universität zu Universität unterschiedlich. Hier empfiehlt es sich, vor einer Bewerbung gründlich zu recherchieren!

Wann ist der ideale Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt?

Für Bachelorstudenten gilt: Wurde im Wintersemester das Studium in Düsseldorf begonnen, ist ein Auslandsaufenthalt ab dem 3. Semester möglich und im 5. Semester bzw. im 5. und 6. Semester (bei zweisemestriger Dauer) zu empfehlen. Dabei ist zu beachten, dass wenn ein Studienabschluss in 6 Semestern angestrebt wird, eine Partneruniversität besucht werden sollte, deren WS bereits Ende Dezember abgeschlossen ist, so dass nach der Rückkehr bis zum Ende des 6. Semesters genügend Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit bleibt.

Für Masterstudenten gilt: Wurde im Wintersemester das Studium in Düsseldorf begonnen, ist ein Auslandsaufenthalt im 1. Semester möglich und im 3. Semester bzw. im 3. und 4. Semester (bei zweisemestriger Dauer) zu empfehlen. Dabei ist zu beachten, dass wenn ein Studienabschluss in 4 Semestern angestrebt wird, eine Partneruniversität besucht werden sollte, deren WS bereits Ende Dezember abgeschlossen ist, so dass nach der Rückkehr bis zum Ende des 4. Semesters genügend Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit bleibt.

Wie sind die Semesterzeiten im Ausland?

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Auslandsstudiums, dass die Semesterzeiten im Ausland oftmals nicht mit denen in Deutschland übereinstimmen. Es gibt zum Teil erhebliche Abweichungen. In den meisten Ländern beginnt das Wintersemester bereits Ende September und das Sommersemester Ende Februar. Außerdem gibt es fast immer Semesterferien über Weihnachten und Silvester sowie über Ostern. Doch auch dies sind nur Durchschnittswerte. Die genauen Termine erfragen Sie bitte direkt bei den Universitäten, bei Ihrem Erasmus-Koordinator oder über die "Autoren" der jeweiligen Erfahrungsberichte. Außerdem sollten Sie vor Semesterbeginn - besonders zum Wintersemester - noch 2-3 Wochen einkalkulieren, da an den meisten Universitäten in dieser Zeit Intensivsprachkurse angeboten werden, die Ihnen den Studienbeginn erleichtern sollen.

Sollte ich meinen Auslandsaufenthalt für ein oder zwei Semester planen?

Prinzipiell ist es anzuraten, sein Auslandsstudium auf zwei Semester auszulegen. Nur so kann man in vollem Umfang von dem Auslandsaufenthalt profitieren. Ein Semester dauert in der Regel effektiv lediglich drei Monate. Während dieser Zeit kann man allenfalls bisheriges Wissen in der Fremdsprache flüssig anwenden, hat aber wenig Fortschritte in der Sprache selbst gemacht. Insbesondere wenn man die Fremdsprache bei Antritt des Auslandsstudiums nur ausreichend beherrscht, ist es ratsam, zwei Semester im Ausland zu studieren, da man erst im zweiten Semester in vollem Ausmaße den Vorlesungen folgen kann.

Außerdem ist die Einstellung zu einem Auslandsaufenthalt grundlegend unterschiedlich, je nachdem ob man ein oder zwei Semester dort verbringt. Eine Integration in die Landeskultur ist bei einem längeren Aufenthalt zwingend erforderlich, während man sich bei 3-monatigem Aufenthalt gelegentlich doch eher noch als Besucher in dem fühlt.

Ein weiteres Argument für eine 2-semestrige Dauer ist die Erasmus-Förderung. Sie kann nur einmal von einem Studenten in Anspruch genommen werden und auch nur für die Dauer eines akademischen Jahres. Entschließt der Student sich also nachträglich, nach einem einsemestrigen Aufenthalt, nochmals ins Ausland gehen zu wollen, ist dies mit erheblich höheren Kosten verbunden und erfordert weitaus mehr Eigeninitiative und administrativen Aufwand.

Studierende, die sich für ein ganzes Jahr im Ausland bewerben, werden bei der Auswahl der ERASMUS-Kandidaten bevorzugt behandelt.

Kann ich zweimal, einmal im Bachelor und einmal im Master, mit dem Erasmus-Programm ins Ausland gehen?

Studierende können nur einmal im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums finanziell durch das Erasmus-Programm gefördert werden. Jeder Student darf also im Laufe des Studiums ab sofort nur noch 1x ein Erasmus-Studium und 1x ein ERASMUS-Praktikum machen und hierdurch finanziert werden.

Was bewirkt eine Beurlaubung und wie beantrage ich sie?

Während Ihres Auslandssemesters haben Sie die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Das bedeutet, dass Ihre Fachsemester in dieser Zeit nicht weiterzählen, sondern lediglich Ihre Hochschulsemester. Dies hat Vorteile bei der Einhaltung der Regelstudienzeit. Der Nachteil ist, dass zum einen Ihre Kindergeldzahlung eingestellt wird und Sie zum anderen während des beurlaubten Semesters keine Klausuren an der deutschen Universität absolvieren dürfen. Planen Sie, gegebenenfalls in der Klausurzeit nach Deutschland zu kommen und Klausuren mitzuschreiben, sollten Sie sich nicht beurlauben lassen. Ohne Beurlaubung dürfen Sie im gleichen Semester sowohl im Ausland als auch an Ihrer Heimatuniversität an Klausuren teilnehmen.

Es ist Ihnen auch trotz Beurlaubung aber in jedem Falle gestattet, Scheine, die Sie in dieser Zeit im Ausland erworben haben, für Ihr deutsches Studium anerkennen zu lassen. Haben Sie vor, Auslands-Bafög zu beantragen, ist eine Beurlaubung verpflichtend.

Die Beantragung des Urlaubssemesters erfolgt über das Studierendensekretariat.

Verbessert der Erasmus-Aufenthalt meine beruflichen Chancen?

Die persönliche Auslandserfahrung ist in jedem Fall ein Plus, häufig jedoch auch in Bezug auf Ihre Karriereaussichten. Studien zeigen, dass sich die Berufschancen von Erasmusstudenten durch den Auslandsaufenthalt verbessert haben. Besonders diejenigen, die länger als 6 Monate im Ausland waren, konnten ihre internationale Erfahrung in den späteren Beruf einbringen. Nicht nur durch die Anwendung von Sprachkenntnissen, sondern auch in Form des Wissens über die Gesellschaft und Kultur des Gastlandes bildet man sich weiter.

Gibt es besondere Bedingungen für behinderte Studenten?

Um sicherzustellen, dass behinderte Studenten in vollem Maße am Erasmus-Programm teilnehmen können, werden evtl. Mehrkosten oder praktische Probleme, die durch die Behinderung entstehen, im Erasmus-Programm berücksichtigt.

Welche Fristen müssen zwingend eingehalten werden?

Der Auswahlprozess für die Vergabe von Erasmus-Studienplätzen erfolgt sowohl für das folgende Winter- wie für das Sommersemester einmal jährlich. Die Bewerbungsfrist für das gesamte Studienjahr endet am 1. März jeden Jahres.

Welche Alternativen gibt es zum Erasmus-Programm?

Das LLP/Erasmus-Programm ist das zentrale EU-Mobilitätsprogramm des Instituts für Kunstgeschichte. Wenn Sie sich auch für andere Austauschprogramme, für Praktika oder Sprachlehr-Assistenzen im Ausland interessieren, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des International Office, auch zum Austausch mit außereuropäischen Ländern.

Es stehen Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten offen!

Ansprechpartnerin

Ilka Mildenberger

Erasmus-Koordinatorin

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.32, Ebene 01, Raum 28
Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf

Tel:Tel: 0211/81-11983

Fax:Fax: n.v.

 

Sprechstunde (Vorlesungszeit): Mittwoch, 13:30 bis 15:30 Uhr
Sprechstunde (vorlesungsfreie Zeit): n.v.

kuge-erasmusphil.uni-duesseldorfde