INSTITUT FÜR KUNSTGESCHICHTE

Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbungsfrist für Erasmus-Aufenthalte in jedem akademischen Jahr ist der 1. März.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Bitte informieren Sie sich auch auf den Seiten des International Office über die Bewerbungsbedingungen. Dort ist Frau Renate Thamm für Sie zuständig.

Wie sieht die Förderung aus?

  • Studienplatz-Garantie an einer der Erasmus-Partnerhochschulen des jeweiligen Fachbereichs
  • Förderdauer: 3 bis 12 Monate im Zeitraum 1. Juni bis 30. September des Folgejahres
  • Finanzieller Zuschuss: ca. 150 € pro Monat
  • Umfassende Betreuung durch Erasmus-Koordinatoren (in Düsseldorf und im Ausland)

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Bewerbungsberechtigt sind ausschließlich Studentinnen und Studenten, die für die genannten Studiengänge an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf als ordentliche Studierende eingeschrieben sind. [Förderungsberechtigt sind auch Staatsangehörige eines EU/oder EFTA-Mitgliedstaates oder sog. Bildungsinländer/innen sowie anerkannte Asylberechtigte oder Staatenlose.]
  • Gute Leistungen im bisherigen Studienverlauf
  • Der Studienabschnitt im Ausland muss mindestens 6 Monate und darf maximal 12 Monate dauern.
  • Bachelor: Eine Bewerbung über unser Fach ist nur für Studierende ab dem 3. Fachsemester möglich. Wir empfehlen, dass Sie zum Zeitpunkt des Beginns des Auslandsaufenthaltes die Aufbauphase/ Einführungsphase erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Master: Zum Zeitpunkt des Beginns des Auslandsaufenthaltes sollte das zweite Semester erfolgreich abgeschlossen sein, dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.
  • Noch keine vorherige Teilnahme am Erasmus-Programm für Studienaufenthalte
  • Motivation, Leistungsbereitschaft und kulturelle Aufgeschlossenheit

Reihenfolge im Bewerbungsablauf

1. Wir empfehlen Ihnen, vorab in unsere Erasmus-Sprechstunde zu kommen, um Ihren Auslandsaufenthalt zu planen. Bei kleineren Fragen können Sie uns auch gerne eine Email schreiben. Ferner sollten Sie sich im Erasmus-Büro oder beim International Office über das weitere Vorgehen informieren.

2. Einreichung der Bewerbungsunterlagen zum 1. März

3. Die anschließende Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch die Fachbereiche. Wir informieren Sie bis spätestens Mitte Mai, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.

4. Die Bewilligung und Auszahlung von Auslandsstudienbeihilfen erfolgt durch das International Office.

Bewerbungsunterlagen und Fristen

Bitte reichen Sie bis zum 1. März folgende Unterlagen in Ihrem Fachbereich bei der aufgeführten Ansprechperson ein:

  • Motivationsschreiben auf Deutsch (max. 1 Seite)
  • Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch mit Foto (max. 1 Seite)
  • Kopie der Studien-/Leistungsnachweise
  • Wenn vorhanden: Nachweis von Sprachkenntnissen, themenbezogenen Praktika, etc.

Erläuterung zu den erforderlichen Unterlagen

Motivationsschreiben

Aus dem Motivationsschreiben sollte hervorgehen, warum Sie an eine bestimmte Uni im Ausland gehen möchten. Haben Sie sich in Ihrem Studium bereits mit der Kunst einer bestimmten Region befasst und möchten Sie dies nun vor Ort vertiefen? Bietet die Uni besondere Studienschwerpunkte, die Sie interessieren? Ist das bessere Erlernen der jeweiligen Sprache für Ihr weiteres Studium oder Ihren Berufswunsch wichtig? Versuchen Sie, Ihre Wahl (evtl. auch die Ausweichmöglichkeiten) aus Ihrem bisherigen Studienverlauf und Ihren Interessen auf max. 1 Seite zu begründen. In diesem Fließtext sollten folgende Informationen erbracht werden: Curriculum an der HHU, persönliche Motivation für das Fach, spezielle fachliche Fähigkeiten und Sprachkenntnisse, Teilnahme an besonderen Veranstaltungen etc. Hinzu können kommen: Begründung des Zeitpunkts des Austausches, des Interesses an der Gastuniversität, der erforderlichen Besuche von Bibliotheken, der lokalen Sammlungen etc. Von Bedeutung könnte auch der spezifische Ausbau der Fachkenntnisse durch das Bildungsangebot an der Gastuniversität, die Wahl eines Abschlussthemas, die Erweiterung der fachspezifischen Sprachkenntnisse o.Ä. sein.

Das Motivationsschreiben dient zusammen mit den bisher erbrachten Leistungen grundlegend als Entscheidungshilfe für die Auswahl der Studierenden, die für einen Auslandsaufenthalt empfohlen werden sollen. Formal sollte es folgende Elemente enthalten: Name und Adresse, Matrikelnummer, Fächerkombination und Anzahl der Semester sowie Anzahl der Semester an der HHU, Datum der Bewerbung und als Betreff: "Motivationsschreiben für ein Erasmus-Studium in ...... (Jahr, Semester)".

Bitte überlegen Sie sich gut, ob Sie sich nur für ein Semester oder zwei aufeinander folgende Auslandssemester (immer beginnend mit dem Wintersemester) bewerben. Bewerber für ein ganzes Studienjahr werden bevorzugt behandelt.

Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch mit Foto

Kurzer Lebenslauf mit den relevanten Daten: Bildungsweg, Auslandsaufenthalte, evtl. Jobs, außeruniversitäres Engagement

Studien-/Leistungsnachweise

Ausdruck der LSF-Leistungsübersicht & eigene Auflistung der bisher besuchten Veranstaltungen. Es sind keine beglaubigten Kopien erforderlich.

Nachweis von Sprachkenntnissen/ Sprachzeugnis

Wir möchten sehen, dass Sie die Sprache, in der im Gastland die Lehrveranstaltungen abgehalten werden, zumindest in Grundzügen verstehen. Dazu reicht Ihr Schulzeugnis oder die Teilnahmebestätigung eines Sprachkurses. Eine Orientierung bei der Selbstbeurteilung bietet ein Raster der europäischen Kompetenzstufen.

Sehr gute Sprachkenntnisse sind nicht feste Voraussetzung, vorbereitende bzw. begleitende Sprachkurse werden jedoch empfohlen. Für seltene Sprachen (d.h. alle Sprachen außer Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch) werden kostenlose, finanziell geförderte, vorbereitende Intensivsprachkurse im Gastland von ca. 1 Monat Dauer vor Beginn des eigentlichen Aufenthaltes angeboten (sog. EILC-Sprachkurse, separate Anmeldung per Email erforderlich).

Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber

Die Auswahl für die Teilnahme am Erasmus-Programm erfolgt durch den Fachbereich und wird den Kandidaten und Kandidatinnen spätestens zum 15. Mai mitgeteilt.

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Studierenden ausgewählt, die einen Erasmus-Platz an einer Partneruniversität erhalten. Die Auswahl erfolgt aufgrund ihres Lebenslaufs, Motivationsschreibens und ihrer Sprachkenntnisse. Zwar haben wir in den letzten Jahren die Zahl an Erasmus-Plätzen kontinuierlich erhöhen können, aber es gilt noch immer, dass sich mehr Studierende für Erasmus bewerben, als Plätze zur Verfügung stehen. [Daher: Mehr Mut für eine Bewerbung an kleineren Unis in Osteuropa!!]

Die ausgewählten Studierenden (sogenannte Outgoings) sollten innerhalb einer Woche rückmelden, ob Sie den Erasmus-Platz annehmen. Daraufhin werden Sie zunächst aufgefordert, sich mit der Website der jeweiligen ausländischen Fakultät vertraut zu machen

Anmeldung an der Partneruniversität

Die Erasmus-Beauftragten der Fakultäten melden die Studierenden schriftlich bei der Partnerhochschule an. Die Partnerhochschulen setzen sich daraufhin im Idealfall mit den Studierenden in Verbindung und schicken ihnen Unterlagen (Veranstaltungskatalog, Bewerbung für Unterkunft, Hochschule, Sprachkurse etc.) zu.

Erasmus-Auslandsstudienbeihilfe

Die Bewerbung um die Teilnahme an einem Erasmus-Programm bedeutet gleichzeitig die Bewerbung um eine Erasmus-Auslandsstudienbeihilfe. Förderungsberechtigt sind ausschließlich ordentlich eingeschriebene Studentinnen und Studenten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Mitgliedstaates oder sog. Bildungsinländer/innen oder anerkannte Asylberechtigte oder Staatenlose sind. Die monatliche Rate der Auslandsstudienbeihilfe beträgt ca. 150€.

Wichtiger Hinweis: Wer BAföG bezieht, sollte zunächst die BAföG-Auslandsförderung beantragen und kann diese zusätzlich zu den Erasmus-Mitteln erhalten.

Die Erasmus-Förderung kann jede/r Studierende nur einmalig erhalten, d. h. wer einmal - und sei es auch für den kürzest möglichen Aufenthalt von nur sechs Monaten - über Erasmus gefördert wurde, kann kein zweites Mal Mittel aus dieser Förderung erhalten. Nicht ausgeschlossen ist dagegen die mehrfache Teilnahme am Austauschprogramm selbst!