INSTITUT FÜR KUNSTGESCHICHTE

Anerkennung von Studienleistungen

Grundsätzlich sollten im Erasmus-Programm alle Studien- und Prüfungsleistungen, die Studierende an ausländischen Hochschulen erbringen, von den zuständigen Fachbereichen der Heimathochschule vollständig anerkannt werden. Allerdings müssen die Prüfungsleistungen vergleichbar sein. Der erste Schritt bei einer Bewerbung um die Teilnahme an einem Erasmus-Programm ist daher immer das Gespräch mit den zuständigen Personen des Fachbereichs. Sie sollten klären, welche anrechenbaren Studien- und Prüfungsleistungen Sie an der ausländischen Partnerhochschule erbringen können und sollten.

Geht es um die fachliche Anerkennung einer im Ausland durchzuführenden Abschlussarbeit, kann es genügen, mit der Professorin/ dem Professor eine Absprache zu treffen, die/ der diese Arbeit betreut.

Vor der Abreise sollten die Studierenden mit den zuständigen Kontaktpersonen (siehe rechte Seitenspalte) unbedingt einen Studienvertrag (Learning Agreement) erstellen und klären, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen dem Studium in Düsseldorf angerechnet werden können. Der Vertrag ist rechtlich nicht bindend, aber zur Sicherheit der Studierenden gedacht. Nach der Rückkehr kann er dem Studienberater des Instituts für Kunstgeschichte zur Unterschrift vorgelegt werden. Dieser vergibt dann die entsprechenden Kreditpunkte. Während des Erasmus-Auslandsaufenthalts sollten pro Semester mindestens 20 Kreditpunkte gesammelt werden, dabei ist neben Beteiligungsnachweisen auch die Anrechnung von Leistungsnachweisen möglich. Auch Sprachkurse können angerechnet werden.