Prüfungstermine Herbst 2007:
Latinum/Graecum:
Latinums-/Graecums-Klausuren: 27.08.2007 von 15-18 Uhr in
Hörsaal 3E (Geb.
23.21); bitte
finden Sie sich rechtzeitig ab 14:30 im Klausurraum ein.
Die
mündlichen Latinums-/Graecums-Prüfungen am 17.09.2007 finden in den Räumen des Staatlichen Prüfungsamtes
(Geb. 23.31 Ebene 01)
statt; die Liste mit den jeweiligen Prüfungsterminen der Kandidaten wird ca.
eine Woche vor den Prüfungen im Seminar für Klassische Philologie (Geb. 23.21 Ebene 04)
ausgehängt.
Für den Abschluss
"Grundkenntnisse Latein" (gemäß neuer MPO) ist die Teilnahme an den
Kursen Latein I und Latein II (Abschluss
"Grundkenntnisse Latein" bei
Herrn Greven)
erforderlich.
Die Kurse Latein I können sowohl von Studierenden mit
Abschluß Latinum als auch von solchen mit Abschluß
Grundkenntnisse Latein besucht werden. Eine Differenzierung (nach
angestrebtem Abschluß) findet erst in den Kursen Latein II
statt.
Für einige
BA/MA-Studiengänge
(siehe die jeweilige Studienordnung)ist ein "Beteiligungsnachweis"
im Latein I-Kurs erforderlich. Dazu muss neben regelmäßiger und aktiver
Teilnahme eine besondere Zusatzleistung (z.B. in Form eines
Tests/Klausur) erbracht werden.
Hinweise
für die Ergänzungsprüfung zum Graecum und Latinum an der
Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
Vorbemerkung:
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife, die das Latinum oder das
Graecum nicht einschließen, können durch das Ablegen einer vom
Regierungspräsidium Düsseldorf durchgeführten Erweiterungsprüfung in
Latein oder Griechisch erweitert werden. Kurse zur Vorbereitung auf
diese Prüfungen werden vom Seminar für Klassische Philologie angeboten
(Ort und Zeit siehe Aushang). Die Voraussetzungen für die verschiedenen
"Latina" und anderes Nützliche finden Sie
unter der umfassenden Übersicht des Deutschen
Altphilologenverbandes: Latein als
Studienvoraussetzung an deutschen
Hochschulen.
Zugelassen zur Ergänzungsprüfung werden nur
immatrikulierte bzw. im Regierungsbezirk Düsseldorf wohnhafte
Studenten bzw.
Gasthörer.
Für
welche Fächer brauchen Sie Latinum oder Graecum?
Hierüber können Sie sich in den Studienordnungen Ihres jeweiligen
Studienfaches (bzw. in der dortigen Studienberatung) oder hier
informieren.
1.
Anforderungen in der Prüfung: Unter Kenntnissen im
Umfang des Latinums/Graecums wird die Fähigkeit verstanden, unbekannte
lateinische oder griechische Originaltexte in Inhalt, Aufbau und Aussage
zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige und
treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Autoren wie z.B.
(aktueller Stand:) Seneca (Latinum) und Werke Platons oder
vergleichbarer Autoren (Graecum) bilden die Textgrundlage. Sicherheit in
der Formenlehre, der Syntax und der Semantik sowie Grundkenntnisse in
grammatischer Terminologie und aus dem Bereich der
römischen/griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur werden
vorausgesetzt.
2.
Ort und Zeitpunkt der Prüfung:
Die Erweiterungsprüfung
findet halbjährlich in den Monaten März/April bzw. September statt. Sie
wird in der Regel an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
durchgeführt.
3.
Meldung zur Prüfung (und Abmeldung): Meldeschluß: für
Frühjahrstermin: 15. Januar; für Herbsttermin: 15. Juli; Anträge für die Zulassung zur
Prüfung erhalten Sie im Seminar für Klassische Philologie und bei der
Bezirksregierung. Diese sind zu richten
an:
Bezirksregierung
Düsseldorf
Postfach 300 865
Dezernat 43.4.13
40408
Düsseldorf
Wichtig: Für den Antrag gilt
der Posteingangsstempel der
Bezirksregierung.
4. Die
Prüfung
Zulassung : Rechtzeitig vor
den mündlichen Prüfungsterminen wird eine Liste der zugelassenen
Kandidaten im Seminar für Klassische Philologie ausgehängt. Vor der
Klausur erhalten Sie keine besondere Benachrichtigung. Im übrigen kann
allein das Regierungspräsidium verbindliche Auskunft über die Zulassung
zur Prüfung geben.
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
Schriftliche Prüfung:
Umfang:
Latein ca. 180 Wörter, Griechisch ca. 195 Wörter; Arbeitszeit: drei
Zeitstunden.
Mündliche
Prüfung :
Umfang:
Latein ca. 50 Wörter, Griechisch ca. 60 Wörter; Vorbereitungszeit 30
Minuten, Prüfung in der Regel 20 Minuten; Bei der schriftlichen und
mündlichen Prüfung ist die Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches
gestattet.
Rücktritt:
Können Sie wegen einer Erkrankung oder aus dringenden persönlichen
Gründen nicht an der schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung
teilnehmen, ist das Regierungspräsidium
unverzüglich schriftlich zu informieren. Ein Rücktritt am Tage der
Prüfung wegen einer Erkrankung ist nur unter Vorlage eines ärztlichen
Attestes möglich.
5.
Nichtbestehen:
Eine nicht bestandene Prüfung kann in der
Regel nur einmal und frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Haben Sie die schriftliche Prüfung mit der Note "ungenügend"
abgeschlossen, können Sie nicht mehr zur mündlichen Prüfung zugelassen
werden. In diesem Fall werden Sie unverzüglich vom Regierungspräsidium
benachrichtigt.
6.
Bezug:
Runderlaß des Kultusministers
vom 2.4.1982 (GABl.NW. S. 287); § 22,3 Verordnung Abiturprüfung für
Nichtschüler
.
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