INFORMATIONSWISSENSCHAFT

Lehrangebot

Hier finden Sie Informationen zu den Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Semester von der Informationswissenschaft angeboten werden. 

Skripte, Vorlesungsfolien und Videos finden Sie im E-Learning.

Hinweise und Vorgaben zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten

Auslandsstudium

ERASMUS-Partnerschaft mit der Karl-Franzens-Universität Graz

Was ist bei Krankheit zu tun?

  • Im Seminar?

    Wenn Aufgrund von Krankheit ein Seminar nicht besucht werden kann, dann muss dem Dozenten keine Krankenbscheinigung vorgelegt werden. Aus Datenschutzgründen dürfen Krankenbescheinigungen von Dozenten nicht angenommen werden. Der Dozent muss auch nicht vom Studenten über etwaige Krankheit oder andere Gründe der nicht Anwesenheit in Kenntnis gesetzt werden. Dies ist Privatsache der Studenten. Es ist aber darauf zu achten, dass ein Beteiligungsnachweis nur bei regelmäßiger und aktiver Teilnahme des Studenten ausgestellt werden kann.

    Ein Sonderfall tritt ein, wenn ein Student in einer Seminarsitzung eine besondere Aufgabe übernommen hat (z.B. ein Referat halten soll). Falls es tatsächlich nicht möglich ist, zu der entsprechenden Sitzung zu erscheinen, sollte der Dozent so früh wie möglich informiert werden, damit er für die inhaltliche Gestaltung der Sitzung noch reagieren kann. Auch hier ist eine detaillierte Schilderung der ursächlichen Umstände i.d.R. nicht nötig. Erscheint ein Student zu einem Referat oder einer vergleichbaren vorab geplanten Unterrichtsaktivität nicht, kann dies dazu führen, dass ein BN nicht ausgestellt werden kann.

  • Bei einer Prüfung?

    Unverzüglich bei Feststellung der Erkrankung Prüfungsamt informieren. Die Mitteilung muss schriftlich oder per E-Mail Wildenverwaltung.uni-duesseldorfde oder per Fax 0211-81-12251 vor Prüfungsbeginn beim Akademischen Prüfungsamt eingehen. (Gilt für Prüfungen in der Abteilung für Informationswissenschaft)

    Prüfer informieren
    — Es erfolgt keine automatische Information an Prüfer/in.

    Am Prüfungstag Arzt aufsuchen und "Formular für die Bescheinigung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens bei Hochschulprüfungen" ausfüllen lassen.

    Formular im Internet unter:
    http://www.uni-duesseldorf.de/home/Studium/Pruefung/AkadPruef/Dokumente/Formular_attest.doc oder direkt beim Akademischen Prüfungsamt abholen.

    Ausgefülltes Formular unverzüglich, d.h. innerhalb von 4 Kalendertagen,
    im Akademischen Prüfungsamt abgeben.

    Eine Nichtbeachtung kann das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge haben.