Der Master-Studiengang Jüdische Studien ist primär forschungsorientiert und vertieft die im Bachelorstudiengang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Studium dient in erster Linie der wissenschaftlichen Qualifizierung im universitären und außeruniversitären Forschungs- und Lehrbereich unter besonderer Berücksichtigung der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit sowie der Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse in angemessener unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln. Daneben eröffnet es den Zugang zu weiteren Berufsfeldern des geisteswissenschaftlich-kulturellen Spektrums wie im Bereich der Medien, der staatlichen Verwaltung, des Archiv- und Bibliothekwesen, des Museumswesen, des Verlagswesens sowie in kulturellen und religiösen Organisationen.
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Masterprüfung zwei Studienjahre (4 Semester).
Die Studieninhalte des Master-Studiengangs Jüdische Studien sind in Module (Mastermodule, Projektmodul) geordnet, die jeweils inhaltlich auf einander bezogene Lehrveranstaltungen umfassen. Die Module sind folgenden Themenbereichen zugeordnet:
Mastermodul A – Jüdische Geschichte: |
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3 Veranstaltungen à 2 SWS
Mastermodul B - Jüdische / Hebräische Literatur: |
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3 Veranstaltungen à 2 SWS
Mastermodul C - Religions- und Geistesgeschichte des Judentums |
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3 Veranstaltungen à 2 SWS
Projektmodul |
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Masterarbeit |
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Fächerübergreifender Wahlpflichtbereich |
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Die Studierenden belegen alle vorgesehenen Module und fertigen 3 Modulabschlussprüfungen (Studienarbeit) an.
Im Rahmen des Projektmoduls wird im dritten Semester ein Teamprojekt durchgeführt und betreut. Ein Team besteht aus mindestens 2 Studierenden oder einem Studierenden, der ein Projekt für eine Gruppe von Studierenden entwickelt. Das Masterforum im vierten Semester dient der Vorbereitung der Studierenden auf die Masterarbeit und der Präsentation der Masterarbeit in verschiedenen Bearbeitungsphasen.
Das Studium ist abgeschlossen, wenn insgesamt 120 CP erreicht worden sind. Die Masterarbeit mit 24 CP gewertet. Auf den fachübergreifenden Wahlpflichtbereich entfallen 12 CP.
Die Zulassung zum Studium ist durch die Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für die Masterstudiengänge mit dem Abschluss Master of Arts der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität geregelt.
Das Studium kann jeweils zum Wintersemester begonnen werden.