GLEICHSTELLUNG UND FRAUENFÖRDERUNG

Aktuelle Ausschreibung der Frauenförderstipendien 2012/2013

 

Bewerbungsschluss ist am 15. Januar 2013

Zum Download des Auschreibungstextes geht es hier: Dokument

 

Frauenförderungsmaßnahmen der Philosophischen Fakultät

Die Philosophische Fakultät stellt in ihrem Haushalt jährlich Mittel in unterschiedlicher Höhe für die Frauenförderung bereit. Mit diesen Mitteln werden Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen in Form von Stipendien gezielt gefördert.

Dabei gibt es zwei Kategorien von Stipendien:

1. Stipendien für Abschlussarbeiten von Studentinnen

Hierunter fallen zwei Arten von Stipendien:

a) Stipendien für Abschlussarbeiten von Studentinnen mit Kind

Unterstützt werden Studentinnen während der Niederschrift der Abschlussarbeit (Magister, Lehramt, Bachelor, Master, Diplom), die ein oder mehrere Kinder betreuen . Es sollte soziale Bedürftigkeit vorliegen und die bisherigen Studienleistungen sollten mindestens gut sein.

b) Stipendien für Abschlussarbeiten von Studentinnen mit hochschulpolitischem Engagement

Unterstützt werden Studentinnen während der Niederschrift der Abschlussarbeit (Magister, Lehramt, Bachelor, Master, Diplom) die während des Studiums viel Zeit in ein hochschulpolitisches Engagement investiert haben. Es sollte soziale Bedürftigkeit vorliegen und die bisherigen Studienleistungen sollten mindestens gut sein.

2. Reisestipendien für Tagungsteilnahme oder Forschungsaufenthalte von Wissenschaftlerinnen im Ausland

Hierunter fallen zwei Arten von Stipendien:

a) Reisekostenzuschüsse zur Tagungsteilnahme im Ausland

Wer als Wissenschaftlerin ohne Vollbeschäftigung auf einem Kongress oder einer Tagung einen Vortrag hält, kann einen Reisekostenzuschuss beantragen, der sich in der Höhe nach den jeweiligen Gegebenheiten richtet.

b) Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Recherchen in Archiven, Bibliotheken oder zur Datenerhebung im Rahmen einer Dissertation

Doktorandinnen, die für ihre Dissertation in Archiven und Bibliotheken des In- und Auslands recherchieren oder Daten erheben müssen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen, der sich in der Höhe nach den jeweiligen Gegebenheiten richtet.