Bewerbungsschluss ist am 15. Januar 2013
Zum Download des Auschreibungstextes geht es hier:
Die Philosophische Fakultät stellt in ihrem Haushalt jährlich Mittel in unterschiedlicher Höhe für die Frauenförderung bereit. Mit diesen Mitteln werden Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen in Form von Stipendien gezielt gefördert.
Dabei gibt es zwei Kategorien von Stipendien:
Hierunter fallen zwei Arten von Stipendien:
Unterstützt werden Studentinnen während der Niederschrift der Abschlussarbeit (Magister, Lehramt, Bachelor, Master, Diplom), die ein oder mehrere Kinder betreuen . Es sollte soziale Bedürftigkeit vorliegen und die bisherigen Studienleistungen sollten mindestens gut sein.
Unterstützt werden Studentinnen während der Niederschrift der Abschlussarbeit (Magister, Lehramt, Bachelor, Master, Diplom) die während des Studiums viel Zeit in ein hochschulpolitisches Engagement investiert haben. Es sollte soziale Bedürftigkeit vorliegen und die bisherigen Studienleistungen sollten mindestens gut sein.
Hierunter fallen zwei Arten von Stipendien:
Wer als Wissenschaftlerin ohne Vollbeschäftigung auf einem Kongress oder einer Tagung einen Vortrag hält, kann einen Reisekostenzuschuss beantragen, der sich in der Höhe nach den jeweiligen Gegebenheiten richtet.
Doktorandinnen, die für ihre Dissertation in Archiven und Bibliotheken des In- und Auslands recherchieren oder Daten erheben müssen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen, der sich in der Höhe nach den jeweiligen Gegebenheiten richtet.