Hallo,
ich befinde mich gerade im sechsten Semester und beabsichtige mein Studium im Master fortzusetzen. Dabei gibt es ein Probem: Ich beziehe eine ausländische Rentenleistung und die eben solange, wie ich studiere. Der Rententräger sieht es nun aber nicht als "sicher" an, dass ich nach dem Bachelor weiter studiere und macht die Zahlung während der Semesterferien ("da studieren sie ja nicht mehr") von einer Bescheinigung darüber abhängig, dass ich mich für einen Masterplatz beworben habe. Und nun zu meiner Frage: Kann ich mich vor Abgabe der Bachelor-Arbeit für einen Masterplatz bewerben (und darüber eine Bescheinigung erhalten), sich auf eine "Warteliste" setzen lassen oder sonst wirksam bescheinigen, dass man das Masterstudium aufnehmen wird?
Und da ich einmal dran bin: Kann man sich für zwei Master bewerben?
Mit freundlichen Grüßen,
Maciej
