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Heinrich-Heine-Universität
Germanistische Sprachwissenschaft (Germanistik I)
Univ.-Prof. Dr. Dietrich Busse


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von Thomas Niehr (E-Mail: niehr@phil-fak.uni-duesseldorf.de)

Erklärungstext für "Vorkommende Argumente"

In dieser Liste finden Sie typische Argumente der Einwanderungsdiskurse Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Wenn Sie ein oder mehrere Argumente anklicken, werden bei der folgenden Suche nur solche Artikel berücksichtigt, in denen die entsprechenden Argumente vorkommen. (Bitte beachten Sie aber, daß erst ein Bruchteil der in der Datenbank vorhandenen Artikel vollständig bearbeitet ist!) Eine geringe Trefferquote bedeutet also nicht zwangsläufig ein seltenes Vorkommen des jeweiligen Arguments, sondern kann auch auf eine unvollständige Bearbeitung hindeuten.

Ausformulierte Beispiele:

Contra-Argumente

1) Arbeitsplatzverlust: Es können keine Gastarbeiter mehr eingestellt werden, bzw. müssen sogar Gastarbeiter entlassen werden, da sonst die Chancen der Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt zu schlecht sind. (Ausländer nehmen den Einheimischen Arbeitsplätze weg.)

2) Asylrechtsmißbrauch: Das (großzügige) Asylrecht wird von den zahlreichen Asylsuchenden mißbraucht, weil diese gar kein objektives Recht haben, sich auf das Gesetz zu berufen.

3) Negative Erfahrungen anderer Länder: Am Beispiel anderer Länder ist deutlich zu sehen, daß die unbegrenzte Aufnahme von Asylsuchenden bzw. die Anwerbung von Gastarbeitern zu unerwünschten Konsequenzen führt, die es zu vermeiden gilt.

4) Gesellschaftliche Folgen/soziale Ungerechtigkeit: Die weitere Anwerbung (Beschäftigung) von Gastarbeitern führt zu unerwünschten gesellschaftlichen Folgen und sozialer Ungerechtigkeit, die nicht hingenommen werden können.

5) Integrationsfähigkeit überschritten: Eine weitere Integration von Ausländern ist nicht möglich, ohne der Gesellschaft dauernden Schaden zuzufügen bzw. ihre Fähigkeiten überzustrapazieren.

6) Hohe Kosten: Die weitere Beschäftigung/Anwerbung von Gastarbeitern (Aufnahme von Asylsuchenden) zieht hohe Kosten nach sich, die nicht ohne weiteres aufgebracht werden können.

7) Kriminalität: Weitere Gastarbeiter-Beschäftigung bzw. -Anwerbung (Aufnahme von Asylsuchenden) führt zu einer Steigerung der Kriminalitätsrate im eigenen Land und muß daher unterbunden werden.

8) Mangelnde Anpassung: Da die immigrierten Gastarbeiter/Asylsuchenden sich nicht den Gepflogenheiten der gastgebenden Gesellschaft anpassen, führt eine weitere Aufnahme zu negativen Konsequenzen.

9) Überfremdung: Durch den hohen Ausländeranteil verliert die Gesellschaft ihre Identität und gerät in existentielle Krisen.

10) Mangelnde Kapazitäten: Eine weitere Aufnahme von Gastarbeitern/Asylbewerbern scheitert an den nicht adäquaten strukturellen Möglichkeiten.

11) Fremdenfeindlichkeit: Die weitere Aufnahme von Gastarbeitern/Asylsuchenden bewirkt zunehmende Fremdenfeindlichkeit im Volk und ist daher nicht zu verantworten. [Häufig implizit und euphemistisch umschrieben!]

12) Plötzliche Zunahme der Asylgesuche: Die nicht vorherzusehende plötzliche Zunahme der Asylgesuche erfordert Gegenmaßnahmen, damit die Zustände nicht völlig außer Kontrolle geraten.

13) Lange Verfahrensdauer/Instanzen: Die lange Verfahrensdauer bzw. die Möglichkeit alle Instanzen auszuschöpfen führt dazu, daß schließlich doch fast alle Asylsuchenden im Lande bleiben, und muß deshalb reduziert bzw. eingeschränkt werden.

14) Keine Verfolgung/wirtschaftliche Gründe: Ein großer Teil der ins Land kommenden Asylbewerber kommt aus wirtschaftlichen Gründen, ohne tatsächlich Asylrecht für sich in Anspruch nehmen zu können. (Alle diese Personen halten sich unrechtmäßig im Land auf und sind unverzüglich wieder abzuschieben.)

15) Einschränkung des Asylrechts: Angesichts der bestehenden Probleme ist eine Einschränkung des Asylrechts unerläßlich. Anderenfalls sind diese Probleme nicht mehr in den Griff zu bekommen.

Pro-Argumente

16) Asylrecht existiert: Es gibt ein gesetzlich verbrieftes Asylrecht, das den politisch Verfolgten auch tatsächlich zugestanden werden muß und nicht aus tagespolitischen Gründen aufs Spiel gesetzt werden darf.

17) Allgemeines Gebot der Menschlichkeit/Menschenrechte: Aus Gründen der Menschlichkeit und auch wegen der kodifizierten Menschenrechte können wir Gastarbeiter/Asylsuchende nicht einfach des Landes verweisen, wenn ihre Anwesenheit uns nicht mehr opportun erscheint. (Wir sollten vielmehr versuchen, ihnen den Aufenthalt in der Fremde so angenehm wie möglich zu machen, ihnen möglichst viele Rechte einzuräumen und sie mit ihren Eigenarten in unsere Gesellschaft zu integrieren.)

18) Ausreichende Kapazitäten: Die weitere Aufnahme von Gastarbeitern/Asylbewerbern ist möglich und geboten, da die strukturellen Möglichkeiten für ihre Versorgung sehr wohl vorhanden sind.

19) Ansehen der BRD/CH: Asylbewerber (Gastarbeiter) dürfen nicht zu rigoros des Landes verwiesen werden, da dies dem Ansehen des Landes nachhaltig schadet.

20) Geschichte (Nazi-Greuel): Die Erfahrungen mit der jüngsten deutschen Vergangenheit gebieten es, die Themen "Fremde" und "Asyl" sehr sensibel zu behandeln und in diesem Bereich in Zweifelsfällen großzügig zu entscheiden.

21) Humanitäre Tradition der Schweiz: Die humanitäre Tradition der Schweiz ist ein Markenzeichen des Landes, das nicht durch kleinliche Entscheidungen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden sollte.

22) Situation im Herkunftsland (Folter/Verfolgung): Die bedrohliche Situation im jeweiligen Herkunftsland (Unterdrückung und Folter ) der Asylsuchenden gebietet die Gewährung von Asyl.

23) Leistung/Notwendigkeit ausländischer Arbeitnehmer: Die Gastarbeiter erbringen eine Vielzahl von Leistungen, die für das Funktionieren der einheimischen Wirtschaft und die Aufrechterhaltung von Sozialleistungen unerläßlich sind. (Da Einheimische nicht bereit sind die von Gastarbeitern ausgeübten Arbeiten zu übernehmen bzw. wieder mehr zu arbeiten, kann auf die Gastarbeiter nicht verzichtet werden.)

24) Personalzuwachs/Verfahrensbeschleunigung: Um die anhängigen Asylverfahren in einer für die Antragsteller zumutbaren Frist durchzuführen, ist eine Personalaufstockung unerläßlich. Diese führt zu einer Verfahrensbeschleunigung. (Die Kürzung des Instanzenweges ist dazu nicht der richtige Weg.)

25) Individuelle Anhörung/Beratung: Asylfälle sind individuelle menschliche Schicksale. Deshalb darf es keine summarischen Verfahren geben, die die Gefahr einer Abweisung tatsächlich Asylberechtigter bergen. Stattdessen ist die individuelle Anhörung aller Asylbewerber unverzichtbar.

 


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