LEHRSTUHL FÜR GERMANISTISCHE SPRACHWISSENSCHAFT

Nützliche Prüfungs-Informationen

Hinweis:

Diese Seite wird noch bearbeitet und fortlaufend ergänzt.
Momentan orientieren Sie sich bitte vorerst an dem alten Hinweistext für Magister-Prüfungen, aus dem auch Master-Absolventen einige nützliche Informationen entnehmen können.

Hinweise für Examenskandidaten (Staatsexamen und Magister)

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1. Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Magister: Hauptfach oder Nebenfach Germanistischen Sprachwissenschaft.
  • Staatsexamen für das Lehramt: Einer der beiden Studienschwerpunkte liegt in der Germanistischen Sprachwissenschaft, das heißt, die vorgelegten Hauptseminarscheine aus dem Bereich A (d.h. Leistungsnachweise bzw. Qualifizierte Studiennachweise) wurden in Lehrveranstaltungen der Abteilung für Germanistische Sprachwissenschaft erworben.
  • Magister und Staatsexamen: Mindestens einer der Hauptseminarscheine (LN oder QuaSt) wurde in einer vom Prüfer durchgeführten Lehrveranstaltung erworben. (Ausnahme: die LN wurden bei einem inzwischen aus der Abteilung ausgeschiedenen oder pensionierten Dozenten erworben.)

 2. Anmeldung:

  • Nur persönlich in der Sprechstunde (Raum 01.43,Geb. 23.21) Termine: in der Vorlesungszeit Di 12-13 h; Do 12-13 h; in der vorlesungsfreien Zeit: Termine siehe Homepage oder Aushang vor R. 01.43. Anmeldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Eine möglichst frühzeitige Anmeldung (mindestens acht Wochen vor der Prüfung) wird empfohlen.
  • Klausuren: Bitte geben Sie den gewünschten Prüfungstermin auf dem Anmeldebogen an.
  • Mündliche Prüfungen: Wegen der derzeit starken Nachfrage nach Prüfungsterminen wird empfohlen, sehr frühzeitig einen Termin für die mündliche Prüfung mit mir zu vereinbaren. (Die offizielle Ameldung beim Prüfungsamt kann später erfolgen, spätestens jedoch vier Wochen vor der Prüfung.)
  • Mündliche Prüfungen sollten in der Regel während der Vorlesungszeit abgelegt werden, da nur in dieser Zeit ausreichend Termine und Beisitzer zur Verfügung stehen. Termine in der vorlesungsfreien Zeit können wegen des Vorrangs der Dienstaufgaben in der Forschung in dieser Zeit nur in sehr begrenztem Umfang vergeben werden und sind daher nach aller Erfahrung bereits frühzeitig „ausgebucht“.
  • Bitte füllen Sie die Anmeldeformulare für mich als Prüfer und die Anmeldeformulare für das Prüfungsamt  sorgfältig aus, informieren Sie sich über die für Sie geltenden Prüfungsbestimmungen und richten Sie sich bei der Wahl Ihrer Teilgebiete nach den Bestimmungen der Prüfungsordnungen und den folgenden Hinweisen:

 3. Prüfungsteilgebiete: 

  • Für Umfang und Zusammensetzung der Prüfungsteilgebiete (Themenbereiche) bei Magisterprüfungen und Staatsexamen hier nur einige allgemeine Hinweise (eine detaillierte Absprache und Festlegung erfolgt in der Sprechstunde).
  • Innerhalb der Teilgebiete können/sollten (nach Absprache) Schwerpunkte benannt werden, die nach Ihrem Wunsch zusätzlich zum Grundwissen für das jeweilige Themengebiet Inhalt der Vorbereitung und der Prüfungsteile sein sollen.

 3.1. Magisterexamen (Hauptfach) und Staatsexamen Sekundarstufe II: 

  • Je zwei Teilgebiete / Themenbereiche für Klausur und/oder mündliche Prüfung (Erläuterung und Absprache in der Sprechstunde).
  • Klausur: Es werden zwei Aufgaben zur Wahl gestellt (in der Regel je Teilgebiet eine Aufgabe), von denen eine bearbeitet werden muss.
  • Mündliche Prüfung: Das in der Klausur behandelte Teilgebiet kann nicht mehr benannt werden. Es muss daher neben dem bereits für die Klausur benannten zweiten Gebiet für die mündliche Prüfung ein weiteres Gebiet als zweites Teilgebiet benannt werden.
  • Wird die Klausur vor der mündlichen Prüfung absolviert, müssen daher insgesamt drei Themengebiete vorbereitet werden. Wird die Klausur nach der mündlichen Prüfung absolviert, müssen vier Themengebiete gewählt werden, da die beiden in der mündlichen Prüfung behandelten Gebiete für die Klausur nicht mehr benannt werden dürfen.
    Ich empfehle daher dringend, die Klausur vor der mündlichen Prüfung zu absolvieren!
  • Schriftliche Hausarbeit: Das Thema der Schriftlichen Hausarbeit darf mit den Prüfungsteilgebieten für Klausur und mündliche Prüfung nicht identisch sein.

 3.2. Magisterexamen (Nebenfach): 

  • Zwei Teilgebiete / Themenbereiche für die mündliche Prüfung.

 3.3. Staatsexamen Sekundarstufe II: 

  • Zwei Teilgebiete für Klausur und mündliche Prüfung aus den Bereichen A 1 - 6.
  • Eines der Teilgebiete sollte aus einem der Kernbereiche der systematischen Linguistik entnommen sein (Phonologie/Graphematik, Morphologie, Syntax, Semantik, Pragmatik, Textlinguistik).
  • Zusatzprüfung für die Sekundarstufe I: Die Teilgebietsnummern (A 1 - 6) der Themengebiete für die Sek.I-Prüfung müssen den Nrn. für die Sek.II-Prüfung entsprechen; innerhalb der Großgebiete (A 1 - 6) sind jedoch unterschiedliche Teilthemen für Sek. II und Sek. I zu wählen.
  • Neue Prüfungsordnung: Die für die Prüfung gewählten Teilgebiete müssen den Teilgebieten (Nrn. A 1 - 6) der Hauptseminarscheine (Leistungsnachweis und/oder QuaSt.) entsprechen.
  • Mündliche Prüfung: Nach Absolvierung der Klausur sollte rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung der Prüfer über die gewählte und bearbeitete Klausuraufgabe informiert werden, damit für das betreffende Teilgebiet der in der mündlichen Prüfung ansprechbare Teil- Themenbereich (der sich mit der Thematik der bearbeiteten Klausuraufgabe nicht überschneiden darf) abgesprochen werden kann.
  • Schriftliche Hausarbeit: Das Thema der Schriftlichen Hausarbeit darf mit den Prüfungsteilgebieten für Klausur und mündliche Prüfung nicht identisch sein. (Neue Prüfungsordnung: Das Thema der Hausarbeit muß dem Bereich des vertieften Studiums entnommen sein.)
  • Hinweise zur Prüferwahl: Bei der Wahl von Themengebieten, welche sehr eng mit den Lehrgebieten eines bestimmten Prüfers verbunden sind und von anderen Prüfern nicht in der Lehre vertreten werden, empfiehlt es sich, beim Prüfungsamt mit Hinweis hierauf aus sachlichen Gründen eine Bestellung des mit diesen Themengebieten vertrauten Prüfers auch für die mündliche Prüfung zu beantragen.

 4. Wichtige Termine:

  • Zu den Teilgebieten der Prüfung muss rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungsteil (Klausur bzw. mündliche Prüfung) jeweils ein Themenblatt vorgelegt werden, das stichwortartig die Schwerpunkte der Vorbereitung und die wichtigste benutzte Literatur erkennen lässt.
  • Abgabetermine (bitte unbedingt einhalten):
     - Magisterexamen:
     (a) für die Klausur: spätestens vier Wochen vor dem Klausurtermin; bei einem Klausurtermin im Juli oder August mindestens zwei Wochen vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit.
     (b) für die mündliche Prüfung: Entwurf: spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin; letzte Version: spätestens eine Wochen vor dem Termin.
     - Staatsexamen Sek. II und Sek. I:
     (a) für die Klausur: Frühjahrstermin (I): bis 15. Januar; Herbsttermin (II): bis 15 Juni;
     (b) für die mündliche Prüfung: Frühjahrstermin (I): bis 20. April; Herbsttermin (II): bis 20. Oktober

 5. Umfang der Teilgebiete (Literaturgrundlage): 

  • Empfohlen wird ein Umfang von 10 - 15 Titeln je Teilgebiet, worunter mindestens zwei Monographien (Bücher) einführender oder grundlegender Art sein sollten; die weitere Literatur kann auch Aufsätze (möglicherweise zu Spezialthemen) umfassen.
  • Die eigenständige Erstellung der Literaturlisten für die Prüfungsteilgebiete durch die Kandidat/inn/en ist Teil der zu erbringenden Prüfungsleistungen! Es empfiehlt sich, dies nicht erst „in letzter Minute“ zu erledigen, sondern möglichst frühzeitig einen Entwurf für die Literaturlisten in der Sprechstunde vorzulegen und mit dem Prüfer abzustimmen. Dort werden auf der Grundlage der vorgelegten Literaturvorschläge dann ggf. weitere Hinweise und Ratschläge erteilt. (45 Listen mit Literaturhinweisen für häufig gewählte Examensthemengebiete sind auf meiner Homepage abrufbar.)

 6. Hinweise für die Schriftliche Hausarbeit:

  • Bei der ersten Besprechung (Nachfrage, Anmeldung) zur Schriftlichen Hausarbeit (Staatsarbeit oder Magisterarbeit) sollte bereits ein Themenwunsch (mögliches Themengebiet) artikuliert bzw. - wenigstens grob - eingegrenzt werden.
  • Nach Mitteilung der Aufgabenstellung durch das Prüfungsamt und Beginn der offiziellen Erstellungsfrist sollte zu einem frühen Zeitpunkt der Bearbeitung ein Gliederungsentwurf in der Sprechstunde vorgelegt werden, der dann Grundlage für weitere Ratschläge zur Gestaltung der Hausarbeit sein kann.
  • Umfang der Arbeit: Ca. 70 -80 Seiten Haupttext (ohne Literaturhinweise und Materialanhang); s. dazu die Regelungen der Prüfungsordnungen.
  • Neben den „offiziellen“ Druck-Exemplaren (zwei für das Prüfungsamt) erbitte ich eine elektronische Version der Arbeit (CD- oder DVD-ROM) für die Begutachtung und mein Archiv.
  • Schriftliche Form, Zitierweise, Fußnoten und Literaturliste richten sich nach den Hinweisen der Abteilung für Germanistische Sprachwissenschaft.

 7. Beratung in der Examensphase

  • Während der gesamten Examensphase kann und sollte die Möglichkeit zur Beratung in den Sprechstunden sowie im Examenskolloquium (wenn ein solches angeboten wird) genutzt werden. Jedoch sollte die Sprechstunde auch nur dann aufgesucht werden, wenn sachliche Fragen zur Klärung anstehen bzw. ein echter Beratungsbedarf besteht. (Der Versuch, beim Prüfer vorab detaillierte Auskünfte über die gestellten Klausuraufgaben bzw. die beabsichtigte Ausgestaltung der mündlichen Prüfung zu erheischen, zählt nicht zu den genannten sachlichen Fragen.) Auskünfte über Bewertungen bereits erbrachter Prüfungs- Teilleistungen (z.B. Klausuren, Hausarbeiten) dürfen nach allen geltenden Prüfungsordnungen von den Prüfern vor Abschluss der Gesamtprüfung nicht erteilt werden. Zuständig hierfür sind ausschließlich das Staatl. Prüfungsamt bzw. das Magister-Prüfungsamt.