FAQ zum Master-Studiengang Germanistik
- Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für den Master-Studiengang erfüllen?
- Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?
- Welche Fristen gelten für eine Bewerbung?
- Wo reiche ich meine Bewerbungsunterlagen ein?
- Gibt es einen Numerus clausus (NC) für den Master-Studiengang Germanistik?
- Wie wird der Notendurchschnitt des Universitätsabschlusses von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern berechnet?
- Was ist eine „besondere Eignung“?
- Wann muss ich eine mündliche Eignungsprüfung ablegen?
- Was ist DSH und wie kann ich einen solchen Nachweis erbringen?
- Wo schreibe ich mich zum Masterstudium ein?
- Wo kann ich mich über das Lehrangebot des Master-Studiengangs Germanistik informieren?
- Wo finde ich die Studien- und Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Germanistik?
1. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für den Master-Studiengang erfüllen?
§ 1 der Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge mit dem Abschluss „Master of Arts” der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Fassung 27. 7. 2004) legt Folgendes fest:
1. Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium ist ein fachlich einschlägiges und mindestens mit einem Bachelorgrad erfolgreich abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Qualifikation.
2. Voraussetzung für die Zulassung ist darüber hinaus der Nachweis der besonderen Eignung. Die besondere Eignung gilt als nachgewiesen, wenn eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber einen Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote „gut” (bis zu 2,5) erworben hat.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zusätzlich Ihre Sprachkompetenz nachweisen.
2. Welche Unterlagen benötige ich für eine Bewerbung?
Für die Bewerbung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Abschlusszeugnis im Original sowie beglaubigte Kopie aus dem die Abschlussnote hervor geht (evtl. Übersetzung)
- detaillierte Auflistung über die im gesamten Studium besuchten Lehrveranstaltungen (‚transcript of records‘) (nur ausländische Studierende)
- Einen DSH-Nachweis 2 oder 3 oder einen vergleichbaren Nachweis (nur ausländische Studierende) Achtung: Eine Befreiung von DSH oder einem Äquivalent ist nicht mehr möglich!
- Für die Einschreibung im Studierenden Service Center benötigen ausländische Studienbewerber zusätzlich den Antrag auf Zulassung zum Studium ausländischer Studienbewerber.
- Bitte schicken Sie keine weiteren Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, sonstige Zeugnisse etc.) mit.
3. Welche Fristen gelten für eine Bewerbung?
Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie das ganze Jahr über jederzeit, spätestens aber bis zum 15.03 (für das Sommersemester) bzw. bis zum 15.09. (für das Wintersemester) bei Frau Miriam Albracht in Gebäude 23.21, Raum 02.48 oder im Sekretariat der Abteilung abgeben oder an die folgende Postanschrift schicken:
Heinrich-Heine-Universität
Germanistisches Seminar
Abteilung II: Lehrstuhl Prof. Dörr
z. Hd. Frau Miriam Albracht
Universitätsstraße 1
D-40225 Düsseldorf
BewerberInnen, die ein Visum benötigen, um in Deutschland zu studieren, sollten sich in jedem Fall vor dem 15. Januar bzw. 15. Juli bewerben. BewerberInnen aus China müssen zusätzlich ein APS-Zertifikat nachweisen.
In der Zeit vom ca. 01.02. bis 30.03. bzw. 01.07. bis 08.10. können Sie sich nach Feststellung der besonderen Eignung mit Ihren restlichen Bewerbungsunterlagen regulär im Studierenden Service Center einschreiben. Die jeweils aktuellen Fristen finden Sie hier.
Informationen für BewerberInnen der HHU: Für Sie gelten die o.g. Fristen nicht.
BA-Absolventen der HHU können sich noch nach Beginn des Sommersemesters bzw. Wintersemesters in den Master-Studiengang umschreiben. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
- melden Sie sich rechtzeitig zum Sommersemester bzw. Wintersemester zurück, Sie können sich dann nach dem Semesterbeginn noch in den Master umschreiben,
- melden Sie sich rechtzeitig zu den Master-Veranstaltungen im HIS LSF an, auch wenn Sie offiziell noch den Status eines BA-Studierenden haben,
- wenn Sie alle Prüfungen abgelegt haben, können Sie sich Ihr Transcript of Records abzeichnen lassen,
- bei einer Abschluss-Note von ‚gut’ (bis 2,5) erhalten Sie die Bescheinigung über die besondere Eignung automatisch vom Akademischen Prüfungsamt
- schreiben Sie sich mit dieser besonderen Eignung in den Master um. Achtung: Die Umschreibung muss auf jeden Fall erfolgt sein, bevor Sie sich zu Ihrer ersten Master-Prüfung anmelden. Die Umschreibefrist variiert und wird vom Studierenden Service Center festgelegt.
Auskunft über weitere Termine und Fristen finden Sie hier.
4. Wo reiche ich meine Bewerbungsunterlagen ein?
Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie das ganze Jahr über, spätestens aber bis zum 15.03 (für das SoSe) bzw. 15.09. (für das WS) bei Frau Miriam Albracht in Gebäude 23.21, Raum 02.48 oder im Sekretariat (Raum 02.42) einreichen.
Darüber hinaus können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen auch per Post zukommen lassen:
Heinrich-Heine-Universität
Germanistisches Seminar
Abteilung II: Lehrstuhl Prof. Dörr
z. Hd. Frau Miriam Albracht
Universitätsstraße 1
D-40225 Düsseldorf
Die Bewerbungsunterlagen werden dann der Auswahlkommission zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung der Unterlagen nimmt etwa 10 Tage in Anspruch. Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen ausländischer Studienbewerber kann deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bewerbung. Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen wird Ihnen die Bescheinigung der besonderen Eignung über den Postweg zugestellt.
5. Gibt es einen Numerus clausus (NC) für den Master-Studiengang Germanistik?
Ja, dieser liegt bei „gut“ (bis 2,5). Sollten Sie diese Abschlussnote nicht vorweisen können, besteht für Sie die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung zur Feststellung der besonderen Eignung.
6. Wie wird der Notendurchschnitt des Universitätsabschlusses von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern berechnet?
Um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten, werden die Noten des Abschlusszeugnisses in ‚deutsche Noten’ umgerechnet. Dazu wird die sog. Bayerische Formel verwandt.
7. Was ist eine „besondere Eignung“?
Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlich sind. Im Master-Studiengang werden keine Grundlagen mehr vermittelt. Diese werden vielmehr zwingend vorausgesetzt. Die besondere Eignung gilt als nachgewiesen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Master-Studiengang erfüllen. Die Prüfung der besonderen Eignung erfolgt durch die Auswahlkommission.
8. Wann muss ich eine mündliche Eignungsprüfung ablegen?
Eine mündliche Prüfung müssen Sie dann ablegen, wenn Sie nicht die geforderte Abschlussnote von „gut“ (bis 2,5) vorweisen können.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt bis zu 30 Minuten. Mündliche Prüfungen werden von zwei Prüferinnen oder Prüfern durchgeführt. Gegenstand der Prüfung sind zwei Teilgebiete der Germanistik, die frei wählbar sind, hierzu gehören:
Germanistische Sprachwissenschaft, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft und Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters. Zu den Inhalten der Prüfung geben Ihnen die jeweiligen Prüferinnen / die jeweiligen Prüfer nähere Auskunft.
9. Was ist DSH und wie kann ich einen solchen Nachweis erbringen?
Eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) müssen alle ausländischen Studienbewerber ablegen. Ohne Nachweis der Sprachprüfung ist keine Einschreibung und Bewerbung möglich. Sie dient dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die zwingend für ein erfolgreiches Masterstudium erforderlich sind.
Als Äquivalenzen zur DSH gelten die folgenden Zeugnisse:
- das "Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom"
- die "Zentrale Oberstufenprüfung" eines Goethe-Instituts
- das "Deutsche Sprachdiplom, Stufe II" der Kultusministerkonferenz oder
- Test DaF mit der Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf dieser Seite (Informationen für ausländische Studienbewerber/innen).
10. Wo schreibe ich mich zum Masterstudium ein?
Für den Master-Studiengang schreiben Sie sich im Studierenden Service Center ein.
11. Wo kann ich mich über das Lehrangebot des Master-Studiengangs Germanistik informieren?
Das Lehrangebot finden Sie online im zentralen Vorlesungsverzeichnis HIS LSF. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jede Veranstaltung anmelden müssen! Beachten Sie auch, dass einige Veranstaltungen eine Teilnehmerbegrenzung vorsehen.
12. Wo finde ich die Studien- und Prüfungsordnung des Master-Studiengangs Germanistik?
Alle Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie hier.
