Krankheit bei Prüfungen – was tun?

 

1. Unverzüglich bei Feststellung der Erkrankung Prüfungsamt informieren.

Die Mitteilung muss schriftlich oder per E-Mail:

BA Medien- und Kulturwissenschaften, BA/MS Linguistik, Informationswissenschaft und Sprachtechnologie Wilden@verwaltung.uni-duesseldorf.de
BA/MS Sozialwissenschaften Lechtenfeld@verwaltung.uni-duesseldorf.de
BA/MS Kombi/Kernfach Hendrich@verwaltung.uni-duesseldorf.de

oder per Fax 81-12251 vor Prüfungsbeginn beim Akademischen Prüfungsamt eingehen.

 

2. Prüfer informieren — Es erfolgt keine automatische Information an Prüfer/in

 

3. Am Prüfungstag Arzt aufsuchen und "Formular für die Bescheinigung der Beeinträchtigung
    des Leistungsvermögens bei Hochschulprüfungen"
ausfüllen lassen.

 

Formular im Internet unter:
http://www.uni-duesseldorf.de/home/Studium/Pruefung/AkadPruef/Dokumente/Formular_attest.doc

oder direkt beim Akademischen Prüfungsamt

 

4. Ausgefülltes Formular unverzüglich, d.h. innerhalb von 4 Kalendertagen,
    im Akademischen Prüfungsamt abgeben.

 

Eine Nichtbeachtung kann
das Nichtbestehen der Prüfung
zur Folge haben.