ENGLISH DEPARTMENT

 

Die Studienaufnahme ist nur zum Wintersemester möglich.

Die Fächerkombination setzt sich zwingend aus Englisch und einer romanischen Sprache zusammen.

Bewerbungsschluss ist der 1. September eines jeden Jahres.

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Qualifikationen sind erforderlich:

 - ein mindestens mit dem Bachelorgrad (Mindestnote 2,5) abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium oder eine vergleichbare Qualifikation

- Nachweis der besonderen Eignung

Sollte der erforderliche Notendurchschnitt des B.A.-Abschlusses nicht erreicht sein, kann der entsprechende Wissensstand auf Antrag in einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer festgestellt werden. Das Ergebnis wird dem Bewerber im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. 

Termine und Fristen

Bewerbungen werden das ganze Jahr über angenommen, die Termine für das Wintersemester 2012/2013 lauten wie folgt:

Ende der Bewerbungsfrist: 01.09.12

Eignungstest: 13.08.12 oder 10.09.12

Bescheid über Testergebnis: bis 26.08.12 oder 23.09.12

Immatrikulation: bis 05.10.12

Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung einzureichen:

- ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Feststellung der besonderen Eignung

- Kopie des Studienabschluss-Zeugnisses

- ggf. Antrag auf mündliche Prüfung

 

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:

Anglistisches Institut V

Stephanie Kreiner

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Universitätsstraße 1

D - 40225 Düsseldorf

 

Es werden auch Bewerbungen berücksichtigt, in denen der Abschluss eines ersten wissenschaftlichen Studiums (bspw. B.A.) zur Bewerbungsfrist noch nicht bescheinigt ist, jedoch aller Voraussicht nach bis zum Ende der Einschreibfrist bescheinigt werden kann. Bitte legen Sie der Bewerbung in diesem Fall die Kopie eines aktuellen Leistungsnachweises bei. Die Zulassung erfolgt bis zur Nachreichung der Unterlagen unter Vorbehalt.

Achtung! Master-Interessierte! Übergangsregelung von Bachelor zu Master für uni-interne Studierende!

Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Bis 30. September 2012 (Ende SoSe 2012) müssen alle BN- und AP-Leistungen des Bachelorstudiums abgeschlossen und die Bachelorarbeit eingereicht sein.
2) Die Note für die Bachelorarbeit muss noch nicht vorliegen.
3) Hier greift die Übergangsregelung: nach Rückmeldung als Bachelor, Benotung der Bachelorarbeit sowie Vorlage des Zeugnisses, erfolgt eine Umschreibung auf Master.

Wichtig: Hierzu MUSS eine Rückmeldung bis zum 01. September 2012 erfolgt sein!

Diese Frist bitte unbedingt einhalten!

Prüfungs- und Bewerbungsablauf

 

Die Überprüfung zum Nachweis der besonderen Eignung umfasst eine vierstündige Klausur, die sich auf die beiden fremdsprachlichen Fächer (Übersetzung je eines literarischen Textes ins Deutsche mit literaturwissenschaftlichem Kommentar in den gewählten Fremdsprachen) und das Fach Deutsch (intralinguale Übersetzung eines deutschen Textes unter Berücksichtigung des Stil- und Varietätentransfers) erstreckt. Dabei beträgt die Bearbeitungszeit für die Aufgabenstellung der beiden fremdsprachlichen Fächer je 90 Minuten und für das Fach Deutsch 60 Minuten. Für eine erfolgreiche Leistungsüberprüfung muss die Klausur in allen drei Teilgebieten als bestanden gewertet werden. Das Prüfungsergebnis wird der/dem Studienbewerber/in schriftlich mitgeteilt und ggf. der Nachweis der besonderen Eignung erstellt.

An der Klausur zur Überprüfung der besonderen Eignung kann nur teilnehmen, wer zuvor unter Angabe der gewünschten Fächerkombination einen Antrag auf Zulassung zur Feststellung der besonderen Eignung stellt und dabei entweder einen Nachweis über den qualifizierten Studienabschluss eingereicht oder ersatzweise formlos die mündliche Prüfung beantragt und bestanden hat. 

Sobald die erforderlichen Qualifikationen nachgewiesen sind, können sich die Bewerber/innen über das Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für den Masterstudiengang Literaturübersetzen einschreiben.

Zusammenfassung:

  1. Antrag auf Zulassung zur Feststellung der besonderen Eignung
  2. ggf. gesondertes Prüfungsverfahren in Form einer mündlichen Prüfung beantragen
  3. Teilnahme an der Eignungsprüfung
  4.  Einschreibung über Studierendensekretariat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen Frau Kreiner (Tel. 0211 - 81-11507).

News

Alan Duff: Lesung und Diskussion

Mittwoch, den 14.11.2012,
11:30 - 13:30 Uhr
Geb. 23.21,
Ebene 00, Raum 67
(Großer Sitzungssaal / Dekanat)

 

 

 

 

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2013/14 endet am 01.09.2013!

Wenn Sie bis dahin noch nicht über ein Abschlusszeugnis verfügen (mehr)