Informationen zur Zwischenprüfung im Magister-Studiengang Linguistik
Zwischenprüfungs-Beauftragter:
Allgemeine Sprachwissenschaft: Zwischenprüfung Magister
Anmeldung | 1. | Lassen Sie sich im Sekretariat einen Zulassungsantrag aushändigen oder drucken Sie ihn direkt aus: Zulassungsantrag für das Hauptfach Zulassungsantrag für das Nebenfach | 2. | Füllen Sie Ihren Teil des Antrags aus. | 3. | Machen Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin einen Termin für die Zwischenprüfung, tragen Sie diesen Termin und die Veranstaltung, zu der Sie sich prüfen lassen, in den Antrag ein und lassen Sie den Prüfer/die Prüferin unterschreiben. | 4. | Gehen Sie spätestens 2 Wochen vor der Prüfung mit dem ausgefüllten Antrag und allen erforderlichen Unterlagen in die Sprechstunde von Christof Rumpf. | |
Voraussetzungen für die Zulassung | Sie müssen für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft eingeschrieben sein und folgende Scheine (Leistungsnachweise) vorlegen: | | Hauptfach: | 3 Methodenkurse | | 1 Strukturkurs nicht-indoeuropäische Sprache | | 1 Einführung in ein Teilgebiet oder 1 Thematisches Seminar (schriftliche Hausarbeit) | Wichtige Änderung: Seit 9.2.2005 kann kein Schein mehr nachgereicht werden! | | Nebenfach: | 1 Methodenkurs oder Strukturkurs nicht-indoeuropäische Sprache | | 1 Einführung in ein Teilgebiet oder Thematisches Proseminar (schriftliche Hausarbeit) | | Weitere Nachweise sind nicht erforderlich. | |
Lehrveranstaltungen | Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 25 - 30 Minuten. Geprüft wird Stoff aus der gewählten Lehrveranstaltung. Sie können den Stoff mit der Prüferin bzw. dem Prüfer vereinbaren. Er sollte ca. ein Viertel des gesamten Stoffs der Veranstaltung nicht übersteigen. | |