ALLGEMEINE SPRACHWISSENSCHAFT

Informationen zur Zwischenprüfung im Magister-Studiengang Linguistik

Zwischenprüfungs-Beauftragter:

Christof Rumpf M.A. Christof Rumpf M.A.

Christof Rumpf M.A.

C. Rumpf M.A.

Wiss. Mitarbeiter

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.21, Raum 04.43

Tel:Tel: +49 211 81 12307

Fax:Fax: +49 211 81 15280

Allgemeine Sprachwissenschaft: Zwischenprüfung Magister

 Anmeldung 

 

1.

Lassen Sie sich im Sekretariat einen Zulassungsantrag aushändigen oder drucken Sie ihn direkt aus:
Zulassungsantrag für das Hauptfach
Zulassungsantrag für das Nebenfach

2.

Füllen Sie Ihren Teil des Antrags aus.

3.

Machen Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin einen Termin für die Zwischenprüfung, tragen Sie diesen Termin und die Veranstaltung, zu der Sie sich prüfen lassen, in den Antrag ein und lassen Sie den Prüfer/die Prüferin unterschreiben.

4.

Gehen Sie spätestens 2 Wochen vor der Prüfung mit dem ausgefüllten Antrag und allen erforderlichen Unterlagen in die Sprechstunde von Christof Rumpf.

 

 Voraussetzungen 
für die Zulassung

Sie müssen für das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft eingeschrieben sein und folgende Scheine (Leistungsnachweise) vorlegen:

 

 

Hauptfach:

3 Methodenkurse

 

1 Strukturkurs nicht-indoeuropäische Sprache

 

1 Einführung in ein Teilgebiet oder
1 Thematisches Seminar (schriftliche Hausarbeit)

Wichtige Änderung: Seit 9.2.2005 kann kein Schein mehr nachgereicht werden!

 

Nebenfach:

1 Methodenkurs oder
Strukturkurs nicht-indoeuropäische Sprache

 

1 Einführung in ein Teilgebiet oder
Thematisches Proseminar (schriftliche Hausarbeit)

 

Weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

 

 Lehrveranstaltungen 

 

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 25 - 30 Minuten. Geprüft wird Stoff aus der gewählten Lehrveranstaltung. Sie können den Stoff mit der Prüferin bzw. dem Prüfer vereinbaren. Er sollte ca. ein Viertel des gesamten Stoffs der Veranstaltung nicht übersteigen.