Sprachprüfung (MPO) und Sprachkompetenzprüfung (LPO)
Wichtige Hinweise zur Abwicklung der Sprachprüfung sowie Sprachkompetenzprüfung nach MPO und LPO
Die Sprachprüfung besteht aus einer 90-minütigen Klausur sowie einer 15-minütigen mündlichen Prüfung. Wenn Sie die Klausur oder die mündliche Prüfung nicht wahrnehmen oder nicht bestehen, gilt die gesamte Prüfung als „nicht bestanden“ und muss wiederholt werden.
Bitte seien Sie spätestens 15 Minuten vor Beginn der Klausur am Hörsaal und bringen Sie Ihren Lichtbild- sowie Studierendenausweis mit.
Bitte halten Sie sich den angegebenen Zeitraum für den mündlichen Prüfungstermin frei. Den genauen Termin für Ihre mündliche Teilprüfung erfahren Sie nach Auswertung der Klausuren per E-Mail.
Eine Beratung der Studierenden, die die Klausur nicht bestanden haben, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Nieroba oder Herrn Geiselbrechtinger.
Formulare
Termine
- Es werden keine Sprach(kompetenz)prüfungen im Magister- bzw. Lehramtsstudiengang mehr angeboten!
Wichtig!
Bitte melden Sie sich auch zusätzlich über das LSF-System an!
Verantwortlich

Louise Nieroba B.A.
L. Nieroba B.A.
Lektorin
Gebäude 23.21, Raum 01.61
Tel: +49 211 81-14562
Fax: n.v.

Conor Geiselbrechtinger M.A.
C. Geiselbrechtinger M.A.
Lektor
Gebäude 23.32, Raum 04.28
Tel: +49 211 81-14564
Fax: +49 211 81-11443
